Aus den Statuten der Diözese Mainz
Der Verwaltungsrat der Kirchengemeinde verwaltet die kirchlichen Vermögen in der Kirchengemeinde. Er vertritt die Kirchengemeinde und das Vermögen. Vermögen in diesem Sinne sind auch die der Verwaltung ortskirchlicher Organe unterstellten kirchlichen Stiftungen.
Der Verwaltungsrat setzt sich zusammen aus:
• dem Pfarrer
• und den vom Pfarrgemeinderat gewählten Mitgliedern
Die Mitgliederzahl des Verwaltungsrates setzt sich aus der Anzahl an Katholiken in der Pfarrgemeinde zusammen.
In unseren Verwaltungsräten sind jeweils 6 Personen aus der Pfarrgemeinde, vom den Pfarrgemeinderäten, gewählt worden.


